Ambulante Hilfen zur Erziehung

Gespeichert von Webmin am Sa, 01/13/2018 - 23:39

Ambulante Hilfen zur Erziehung

»Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.«  (§ 27 SGB VIII/ KJSG)

Hilfen zur Erziehung können in stationärer oder in verschiedenen ambulanten Formen gewährt werden. Trapez e.V. führt mit den zuständigen Regionalen Sozialpädagogischen Diensten der Jugendämter ambulante Erziehungshilfen wie etwa Betreuungshilfen, oder Sozialpädagogische Familienhilfen oder ein Clearing in Krisenfällen durch.

Die Regionalen Sozialpädagogischen Dienste beraten u.a. in Fragen von: Konflikten in Familien, Erziehung, Trennung und Scheidung, Krisen, finanzieller Notlagen, Straftaten, Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung;

Die zuständigen Stellen erfahren Sie aus der Internetpräsenz des Jugendamtes Reinickendorf.

Berliner Bezirksämter, der Erziehungsberatungsstellen oder über die  Bürgerbüros. (Für Reinickendorf: Tel.: 90294 - 2888)

Trapez e.V. arbeitet insbesondere mit den Fachstellen des Jugendamtes Reinickendorf zusammen.

 

Ansprechpartnerin:
Sie erreichen unsere Ansprechpartnerinnen wie folgt:
Ivonne Maaß, Mobil: 0157 53 211 258, maass@trapez-berlin.de
Paula Predel, Mobil: 0152 385 92 941, predel@trapez-berlin.de