Ambulante Hilfen zur Erziehung

Gespeichert von Webmin am Sa, 01/13/2018 - 23:39

Ambulante Hilfen zur Erziehung

»Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.«  (§ 27 SGB VIII/ KJSG)